Informationen zu Zoll und Einreise

Nachstehend finden Sie einige nützliche Links zum Thema Zoll und Einreise.

Kanada

USA

NEXUS
NEXUS ist ein Grenzkontrollverfahren, das überprüften und registrierten Reisenden den Grenzübertritt nach Kanada und in die USA erleichtern soll. Weitere Informationen zu Nexus finden Sie hierWird in neuemFenster geöffnet .

Mobile Passport Control-App
Reisende, die von den Flughäfen Toronto-Pearson (YYZ) und Montreal Trudeau (YUL) aus Zielorte in den USA anfliegen, können die Mobile Passport Control-App für eine schnellere Vorabfertigung an der Grenze verwenden.
App-Benutzer, die ihren Reisepass und die Zollerklärungen im Voraus einreichen, erhalten einen Beleg mit einem QR-Code, den sie an ausgewiesenen Inspection Lanes einsetzen können. Erfahren Sie mehr über die U.S. CBP Mobile Passport Control-App.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Fluggäste, die in Länder der Europäischen Union (EU) reisen, werden gebeten, die strengen Vorschriften für die Einfuhr von Waren wie Fleisch- und Milchprodukten zum persönlichen Verbrauch zu beachten.
Bestimmte Fleisch- und Milchprodukte, wie Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung, dürfen in die EU eingeführt werden, vorausgesetzt:

  • das Produkt muss vor dem Öffnen nicht gekühlt werden
  • es handelt sich um verpackte Markenprodukte
  • die Verpackung ist nicht geöffnet

Fluggäste, die andere Arten von Fleisch- oder Milchprodukten in die EU einführen möchten, müssen:

  • sich vor Reiseantritt sämtliche erforderliche Unterlagen von den amtlichen Veterinärdiensten des Herkunftslandes beschaffen (die Unterlagen müssen nachweisen, dass die Waren den Einfuhrbestimmungen der EU entsprechen);
  • alle derartigen Waren deklarieren und die zugehörigen Unterlagen bei der Ankunft an der Grenze zur EU zur Veterinärkontrolle vorlegen.

Alle Fleisch und Milchprodukte, die gegen die Bestimmungen verstoßen, werden beschlagnahmt und an der EU-Grenzkontrolle vernichtet. Die Missachtung der Deklarationspflicht für Fleisch- und Milchprodukte kann mit einer Geldstrafe geahndet oder strafrechtlich verfolgt werden.