Sie reisen zwischen der Schweiz und Kanada? Dann können Sie Folgendes kostenlos mitnehmen:
- Skis oder Snowboard
- Eine Skischuhtasche oder eine Tasche für Snowboardausrüstung oder -schuhe (auch wenn Sie ohne Skis reisen)
Diese Gepäckstücke können kostenlos mitgenommen werden, wenn Sie wie folgt fliegen:
- Zwischen Kanada und Europa, dem Nahen Osten oder Afrika
- Auf einem Flug, der von Air Canada*, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Lufthansa oder SWISS durchgeführt wird
- Das ganze Jahr lang
Auf Flügen innerhalb Kanadas, zwischen Kanada und den USA sowie allen anderen Zielen können Gepäckgebühren anfallen. Weitere Informationen zu Freigepäck finden Sie unten.
* Bei Buchung eines beliebigen Tarifs ausser unserem Tarif Economy Basic.
Allgemeine Bestimmungen
Alle Ausrüstungsgegenstände (auch Helme, Slalomstangen usw.), die separat aufgegeben werden, zählen als ein Gepäckstück. Die einzige Ausnahme bilden Skischuhe (siehe unten).
Wenn Ihr Gepäck einschließlich Sportgerät die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an.
Es gelten die üblichen Übergepäckregelungen, soweit unten nicht anders angegeben.
Taschen für Ski- oder Snowboardschuhe:
- In folgenden Fällen zählt eine Schuhtasche pro Fluggast nicht als separates Augabegepäckstück:
- die Tasche wird zusammen mit Skis oder einem Snowboard befördert und
- die Tasche enthält nur Schuhe
- Eine Schuhtasche zählt als separates Aufgabegepäckstück, wenn Folgendes zutrifft:
- Die Tasche enthält andere Gegenstände oder ist für andere Gegenstände vorgesehen oder
- Die Tasche wird nicht zusammen mit Skiern oder einem Snowboard befördert
- Ski- und Snowboardschuhe, die im Handgepäck mitgeführt werden, müssen während des gesamten Fluges in der Schuhtasche verstaut bleiben.
Skis (einschliesslich Skistöcke):
- Ein oder mehrere Paar Ski (auch Wasserski), die zusammen im selben Behältnis verpackt sind, zählen als ein Gepäckstück. Bitte beachten Sie die Ausnahme am Anfang des Abschnitts "Skis und Snowboards".
- Skis und Skistöcke müssen in einem festen Behälter und/oder einem Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.
- Ein Paar Skistöcke zählt als ein Gepäckstück, wenn es separat befördert wird.
- Skis sind von der Gebühr für zu große Gepäckstücke befreit. Etwaige Gebühren für zu schwere Gepäckstücke finden jedoch Anwendung.
- Informationen zu Skischuhtaschen finden Sie weiter oben in diesem Abschnitt.
Snowboards:
- Eine Snowboard-Tasche (mit einem oder mehreren Snowboards) zählt als ein Aufgabegepäckstück. Bitte beachten Sie die Ausnahme am Anfang des Abschnitts "Skier und Snowboards".
- Snowboards müssen in einer stabilen Transporttasche und/oder einem Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.
- Für Snowboards wird keine Gebühr für zu große Gepäckstücke erhoben.
- Informationen zu Taschen für Snowboardschuhe finden Sie weiter oben in diesem Abschnitt.
Anmeldung des Sportgeräts vor Reiseantritt
Melden Sie Ihr Sportgerät bitte mindestens 24 Stunden vor dem Abflug bei der Air-Canada-Reservierung oder Ihrem Reisebüro an.